Krebsvorsorge
Die gesetzliche Krebsvorsorge für Frauen in Deutschland beginnt ab dem 20. Lebensjahr und wird von den Krankenkassen übernommen.
Ab dem 20. Lebensjahr (jährlich)
- Genitalorgane: Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane durch Betasten.
- Gebärmutterhals: Betrachtung des Muttermundes mit einem Spiegel (Spekulum) und Entnahme eines Zellabstrichs vom Muttermund (Pap-Test).
Ab dem 30. Lebensjahr (jährlich)
- Brust: zusätzliches Abtasten der Brüste und der Lymphknoten in den Achselhöhlen sowie Anleitung zur Selbstuntersuchung
Ab dem 35. Lebensjahr (alle 3 Jahre)
- Kombinationsuntersuchung (Gebärmutterhals): Einmal alle drei Jahre erfolgt ein Pap-Abstrich zusammen mit einem Test auf humane Papillomviren (HPV-Test). Die jährliche gynäkologische Tastuntersuchung bleibt weiterhin möglich.
Ab dem 50. bis 75. Lebensjahr
- Brustkrebs: Alle zwei Jahre Anspruch auf ein Röntgen-Screening der Brust (Mammografie).
- Darmkrebs: wahlweise ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre) oder bis zu zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren